1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die Horst Lindlbauer IT-Service, im Folgenden Firma genannt, gegenüber dem Kunden erbringt, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
2. Es gelten die zum Vertragsabschluss jeweils gültigen AGB’s.
3. Anders lautende Bedingungen der Vertragspartner sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung gültig. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen unter einem Vertrag oder Teile davon seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen oder Dritten zugänglich zu machen.
1. Die Bestellung von Leistungen oder Waren ist bindend, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich, elektronisch (z. B. Email) oder auf sonstige Weise abgegeben wird. Die Firma kann sie wahlweise innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung bzw. Vertrages oder durch Lieferung der bestellten Ware oder Erbringung der bestellten Dienstleistung innerhalb dieser Frist annehmen.
2. Angeforderte Leistungen oder Waren, die das Leistungsspektrum bestehender Verträge überschreiten, werden ohne gesonderten Vertrag gemäß der geltenden Stunden- bzw. Tagessätze extra berechnet.
1. Bei technischer Nicht-Realisierbarkeit einer angeforderten Leistung ist die Firma berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
2. Nicht verfügbare Artikel dürfen seitens des Dienstleisters durch gleich- oder höherwertige Artikel ausgetauscht werden. Ist die Lieferung eines preislich und qualitativ gleichwertigen Artikels nicht möglich, so ist der Dienstleister berechtigt sich vom Vertrag zu lösen und die Lieferung zu verweigern.
3. Die Firma kann zur Erfüllung der Leistung oder Teile davon Dritte einbinden.
1. Für Lieferverzug eines Zulieferers übernimmt die Firma keine Haftung.
2. Alle Termine sind unverbindlich wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich verbindlich vereinbart wurden
3. Die Firma ist zu Teillieferungen, Erbringung von Teilleistungen und deren separater Abrechnung berechtigt.
4. Über einen eventuellen Lieferverzug ist der Auftraggeber rechtzeitig schriftlich zu informieren. Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadensersatz kommen erst dann in Betracht, wenn die Firma die Nacherfüllung ablehnt oder mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind.
5. Es werden keine Entstörzeiten zugesichert.
1. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar.
2. Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, aber trotzdem in Anspruch genommen werden, werden gesondert berechnet.
3. Bei Bestellung ausschließlich von Hardware und Software, ist der Dienstleister zur Vorkasse berechtigt.
4. Bei Zahlungsverzug werden 5,- € Mahngebühr pro Mahnung sowie Verzugszinsen in banküblichem Ausmaß berechnet.
5. Teillieferungen und Teilleistungen können getrennt in Rechnung gestellt werden.
6. Die Firma ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
7. Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich exklusiv Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum der Firma. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Ware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Firma von etwaigen Zugriffen Dritter Personen unverzüglich zu informieren. Bei Zahlungsverzug darf die Firma, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware wieder an sich nehmen.
Der Kunde ist selbst für die Lizenzierung und die Einhaltung der Lizenzbestimmungen für die von ihm verwendete Software zuständig. Bei Installation von Software durch die Firma, stimmt der Kunde automatisch den Lizenzbedingungen des Herstellers zu.
1. Für gelieferte Hardware und Software gilt ausschließlich die Herstellergarantie. Weiterführende Garantien schließt die Firma aus. Im Garantiefall wird der Kunde auf Wunsch und unter Aufwandsentschädigung an den Hersteller vermittelt. Abwicklung von Garantiefällen kann nur gegen Aufwandsentschädigung oder im Rahmen eines Supportvertrages vorgenommen werden. Ersatzhardware kann nur gegen Vorkasse zur Verfügung gestellt werden.
2. Die Gewährleistung auf Dienstleistungen beträgt 30 Tage, d.h. der Kunde hat 30 Tage nach Erbringung der Dienstleistung Zeit, Fehler anzuzeigen und Nachbesserungen zu fordern. Mängelanzeigen müssen schriftlich und mit größtmöglicher Detailliertheit erfolgen.
3. Fehler, die durch Inkompatibilitäten verschiedener Software auftreten, liegen nicht im Gewährleistungsbereich des Dienstleisters.
4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Er leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist.
5. Es wird keine Gewährleistung für Fehler übernommen, die durch nicht gegebene Systemvoraussetzungen beim Kunden oder durch Bedienungsfehler des Kunden oder seiner Angestellten entstehen.
1. Die Firma haftet nur für unmittelbare Personen-und Sachschäden, die dem Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die Firma oder ihre Erfüllungsgehilfen entstehen.
2. Die Firma haftet nicht für Datenverluste. Der Kunde muss entsprechende Datensicherungen rechtzeitig selbst vornehmen oder vornehmen lassen.
3. Auftretende Mängel müssen der Firma mit der größtmöglichen Detailliertheit mitgeteilt werden. Dabei befolgt er die Hinweise der Firma zur Fehleranalyse. Der Kunde ermöglicht der Firma auf seine Kosten eine Fernverbindung zur Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, wenn die technischen Möglichkeiten bestehen.
4. Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Käufer die Software in wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert.
5. Gewährleistungsrechte bzgl. fehlerhafter Software wirken sich grundsätzlich nicht auf bereits erbrachte sonstige Dienstleistungen aus. Bereits erbrachte Leistungen sind ohne Aufschub zu vergüten.
6. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilitäten oder Sicherheitsmängel der in der kundenseitigen PC- und Netzwerkinfrastruktur vorhandenen Komponenten verursacht werden.
7. Diese Haftungsbegrenzung findet auch auf Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer der Firma, Lieferanten und Programmentwickler Anwendung.
8. Die Haftung der Firma für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Firma sind ausgeschlossen.
9. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm diese zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Auftraggeber.
Der Kunde verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, sofern ihm diese im Zuge der Durchführung eines Auftrages bekannt werden.
Die Firma ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das gleiche gilt für Vertragslücken.
Gerichtsstand ist Königswinter